Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge, die zwischen Alexander Jähnig (nachfolgend „Vermieter“) und dessen Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von technischem Equipment für Veranstaltungen abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt wurden.

§ 0 Einbeziehung

Der Mietvertrag zwischen den Parteien verweist auf diese AGB; sie sind Bestandteil jedes Mietvertrages. Sollte eine Regelung des Mietvertrags von diesen AGB abweichen, gilt die schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien.

§ 1 Stornierungsgebühren

Für Stornierungen durch den Mieter gelten folgende Gebühren (pauschalierter Schadensersatz):

Stornierungen sind in Textform (z. B. E-Mail) einzureichen und gelten mit Zugang beim Vermieter als wirksam. Der Vermieter hat ersparte Aufwendungen sowie durch anderweitige Vermietung erzielte Einnahmen anzurechnen; dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 2 Versicherungspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietdauer gegen Diebstahl und Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern und auf Verlangen des Vermieters einen entsprechenden Nachweis in Textform vorzulegen. Unterlässt der Mieter den Nachweis oder bestehen berechtigte Zweifel an der Versicherung, kann der Vermieter die Übergabe verweigern oder den Vertrag kündigen.

§ 3 Lieferung, Transport und Gefahrübergang

Auf Wunsch organisiert der Vermieter Lieferung, Aufbau und Abholung gegen gesonderte Vergütung. Sofern nicht anders vereinbart, geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung des Mietgegenstands mit der Übergabe an den Mieter über. Für vom Vermieter organisierte Transporte haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es wurde eine Transportversicherung vereinbart.

§ 4 Vertragsstrafe bei verspäteter Rückgabe

Der Mietgegenstand ist spätestens zum vereinbarten Mietende zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Vertragsstrafe von 20 EUR pro angefangener Stunde fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.

§ 5 Nutzung, Betriebskosten, Verbrauchsmaterialien

Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme von der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der Mietsache zu überzeugen. Er trägt sämtliche bei der Nutzung anfallenden Betriebskosten (z. B. Treibstoff, Verbrauchsmaterialien, Reinigungsaufwand) und ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Notwendige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen, die ausschließlich auf der Nutzung durch den Mieter beruhen, sind vom Mieter auf eigene Kosten durchzuführen, ausgenommen sind Schäden, die nachweislich vom Vermieter oder Dritten verursacht wurden.

§ 6 Übergabeprotokoll / Inventar

Bei Übergabe wird ein Übergabe-/Inventarprotokoll erstellt, in dem sämtliches Zubehör und der Zustand der Mietsache aufgeführt sind. Mit der Unterschrift des Mieters gilt der Zustand als anerkannt. Beanstandungen, die nicht im unterschriebenen Protokoll vermerkt sind, sind ausgeschlossen.

§ 7 Bedienung / Einsatzpersonal

Der Mieter ist verpflichtet, für die fachgerechte Bedienung des Mietgegenstands zu sorgen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder mangelnde Fachkenntnis entstehen.

§ 8 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, die in seinem Betrieb tätigen Personen, Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden allein auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist.

Bei Schäden an der Mietsache, die regelmäßig nicht allein durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn die Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.

Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat dies dem Vermieter nachzuweisen und dem Vermieter sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt. Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Er haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen. Sofern der Vermieter infolge der Unterlassung nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Mieter weder eine Mietminderung geltend machen noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Die Schadenssumme wird nach einer Reparaturkostenrechnung oder einer Ersatzbeschaffung durch den Vermieter berechnet und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

§ 9 Haftung des Vermieters

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Vermieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso ist vom Haftungsausschluss ausgeschlossen, wenn der Vermieter eine Beschaffenheit zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

§ 10 Beendigung des Mietverhältnisses

Die Mietsache ist am Ende der Mietzeit gereinigt und mit sämtlichem Zubehör und allen Schlüsseln zurückzugeben. Veränderungen durch den Mieter sind auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen; der Mieter hat Schäden zu beseitigen.

§ 11 Untervermietung

Die Überlassung der Mietsache an Dritte oder eine Untervermietung bedarf der vorherigen Textformvereinbarung des Vermieters. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Schäden, die durch den Dritten verursacht werden.

§ 12 Zahlung, Fälligkeit und Verzug

Soweit nicht im individuellen Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist, sind Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Der Vermieter ist berechtigt, Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.

§ 13 Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Verbote, Pandemie) nicht stattfinden, wird die bereits gezahlte Miete auf Wunsch für einen Ersatztermin gutgeschrieben. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist; der Vermieter berücksichtigt in diesem Fall ersparte Aufwendungen.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht für Verträge, die eine Leistung zu einem bestimmten Datum betreffen (z. B. Vermietung für ein bestimmtes Veranstaltungsdatum). Zur Ausübung des Widerrufs ist eine eindeutige Erklärung in Textform (z. B. E-Mail) an den Vermieter erforderlich.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Vermieters, einsehbar unter: www.apollex.de/datenschutz. Der Mieter willigt ein, dass die hierzu erforderlichen Daten gespeichert und verarbeitet werden.

§ 16 Schlussbestimmungen / salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen möglichst nahekommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bietigheim Bissingen, sofern gesetzlich zulässig.